Referent:
Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer (WU Wien)
Seminarinhalt:
Das Erbrecht ist mit Wirkung vom 1.1.2017 grundlegend reformiert worden. Die Reform betrifft alle Bereiche des Erbrechts. Änderungen gibt es nicht nur in der gesetzlichen Erbfolge (Stärkung des Ehegatten, subsidiäres Erbrecht des Lebensgefährten), sondern auch im Recht der letztwilligen Verfügungen (Formvorschriften). Besonders einschneidend sind die Neuerungen im Pflichtteilsrecht (Pflichtteilsberechtigte, Hinterlassung des Pflichtteils, Berücksichtigung von Zuwendungen unter Lebenden). Prof. Martin Spitzer, der Experte des Erbrechts ist und Mitautor des Perner/Spitzer/Kodek, dem ersten Lehrbuch, das die neue Rechtslage umfassend verarbeitet, wird in seinem Vortrag die wichtigsten Neuerungen aus der Sicht der Rechtsanwaltschaft vorstellen und haftungsträchtige Streitfragen aufzeigen.