RECHTSANWALTSKANZLEI IM ZENTRUM VON KLAGENFURT
Wir sind eine kontinuierlich wachsende Kanzlei mit Fokussierung auf die Gebiete des Wirtschafts- und Zivilrechtes, beraten unsere Klienten natürlich auch in alltäglichen Rechtsangelegenheiten, übernehmen die Vertretung vor allen Gerichten und Behörden und fungieren als erfahrene Vertragserrichter.
Unser Team besteht zur Zeit aus 15 Mitarbeitern, davon 6 Juristen. Wir sind daher in der Lage, auch komplexe Aufgabenstellungen in kurzer Zeit effektiv zu erledigen.
LEITBILD
Wir verstehen uns als kompetente und engagierte Partner unserer Klienten. Werte bestimmen unsere Arbeit. Wir bekennen uns zu höchster Qualität und Professionalität unserer Dienstleistung. Treue und Loyalität zu unseren Klienten haben Priorität.
GESCHICHTE
Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1949 von Dr. Armin Dietrich, dem bereits verstorbenen langjährigen Präsidenten und Ehrenpräsidenten der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, gegründet. Der Kanzleisitz befindet sich seit mehr als 20 Jahren im Zentrum von Klagenfurt, im ersten Stock des denkmalgeschützten und nunmehr generalsanierten Hauses Herrengasse 6.
PRO BONO
Wir nehmen unsere soziale Verantwortung nicht nur gegenüber unseren eigenen Mitarbeitern,
sondern auch gegenüber jenen Organisationen und Privatpersonen,
die finanziell nicht in der Lage sind sich eine anwaltliche Beratung oder Vertretung leisten zu können wahr.
Regelmäßig beraten und vertreten wir Klienten auch auf Verfahrenshilfebasis.
VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT UND KLIENTENTREUE
Die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwaltes ist gesetzlich normiert. Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über alle ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst aufgrund seiner beruflichen Eigenschaften bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet. Es versteht sich von selbst, dass wir absolutes Stillschweigen hinsichtlich aller uns von Klienten anvertrauter Angelegenheiten bewahren. Das Anwalt-Klienten-Verhältnis ist geregelt in den „Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausübung der Ra-Anw."RL-BA 1977".
- Die Treue und Loyalität zu unseren Klienten haben Vorrang.
- Doppelvertretungen sind gesetzlich ausgeschlossen.
- Bei Interessenskollisionen lehnen wir einen neuen Vertretungsauftrag ab.
TEAM
Unser Team besteht zur Zeit aus 15 Mitarbeitern, davon 8 Juristen. Wir sind daher in der Lage, auch komplexe Aufgabenstellungen in kurzer Zeit effektiv zu erledigen. Eine Top-Kanzlei braucht Top-Mitarbeiter/innen. Die Anforderungen an unsere Sekretärinnen sind hoch. Neben den telefonischen Klientenkontakten und Schreibarbeiten unterstützen diese Mitarbeiterinnen die Juristen im Zeitmanagement, arbeiten selbständig und sind kreativ bei der Lösung von Kanzleialltagsproblemen.
Juristen
KARRIERE
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, wenn Sie
- mehr wollen als „nur“ einen Job
- Absolvent/in einer juridischen Fakultät sind und einige Jahre an einem Universitätsinstitut im Zivil- oder Handelsrechtsbereich tätig waren
- bereits einige Jahre als Anwaltssekretärin gearbeitet haben und Freude am Klientenkontakt haben
- zumindest im 2. Studienabschnitt des Jusstudiums sind und Freude am wissenschaftlichen Arbeiten haben
Bewerbungsformular für:
Juristen | SekretärIn | Studierende |
HONORAR
Mangels anderer Vereinbarungen ist das Honorar des Rechtsanwaltes nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) und den AHK (Allgemeine Honorar Kriterien) zu berechnen. Das Tarifsystem ist für die anwaltliche Tätigkeit im Prozess, aber auch bei beratenden Dienstleistungen und außergerichtlichen Forderungseintreibungen anwendbar. Im Zivilprozess hat jede Partei zunächst den eigenen Prozessaufwand (Gerichtsgebühr, Sachverständigenkosten, Zeugengebühren.....) selbst zu tragen, hat aber bei gänzlichem Obsiegen grundsätzlich Anspruch auf Ersatz tariflicher Kosten. Allerdings ist es möglich, dass das Gericht nicht sämtliche tatsächlich erbrachten anwaltlichen Leistungen im Kostenersatz zuspricht, sondern auf zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Schritte beschränkt. Es kann also dazu kommen, dass der tatsächliche Prozessaufwand durch Honorarzahlungen an den eigenen Anwalt höher ist, als der unterliegende Prozessgegner Kostenersatz zu leisten hat. Im Verwaltungsverfahren gibt es keinen Kostenersatz (ausgenommen einen Teilersatz bei Beschwerden an den VfGH und den VWGH.
In Angelegenheiten, in denen der Rechtsanwalt beratend tätig ist, wird zumeist ein Stundenhonorar (Entlohnung nach Zeitaufwand) vereinbart. Abgerechnet wird nach begonnenen ¼-Stunden.
Wenn der Rechtsanwalt als Vertragsverfasser auftritt, ist der Notariatstarif Basis des anwaltlichen Honoraranspruchs, sofern keine davon abweichende Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Zu ersetzen sind außerdem die tatsächlichen Auslagen (Gerichtsgebühren, Kopien, Grundbuchsabfragen, Firmenbuchsabfragen,...) und die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.