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„€ 1.000.000,-Strafe zahlen?“ Neue Rechtslage zur Geldwäsche

Referent:

Dr. Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer Kärnten

Inhalt:

Am 26. Juni 2017 treten die geänderten Bestimmungen über die Geldwäsche in der RAO in Kraft. Die Rechtsanwaltskammer hat einen Leitfaden samt Mustern für die Erstellung von Risikoprofilen und Checklisten erstellt. Anhand dieser Formulare weden die neuen Bestimmungen analysiert.