März 2024. Rechtsanwalt Hon.-Prof. Dr. Gernot Murko referierte beim forum Gesellschaftsrecht über Neuerungen, die mit Inkrafttreten des GesRÄG 2023 relevant sind.
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Am 1.1.2024 ist das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023, kurz GesRÄG 2023, in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird nicht nur das Stammkapital der GmbH neuerlich auf 10.000,00 Euro abgesenkt, sondern auch eine neue Rechtsform, die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG/FlexCo), eingeführt.
Im Rahmen des forum Gesellschaftsrecht sprachen Hon.-Prof. Dr. Gernot Murko, Präsident der Rechtanwaltskammer für Kärnten, Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M. von der Universität Klagenfurt sowie Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner von der Universität Graz über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen dieser neuen Rechtsform, die steuerrechtlichen Besonderheiten sowie die Anforderungen an die rechtsberatenden Berufe.
Die von der Rechtsanwaltskammer für Kärnten und der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer :innen der Landesstelle Kärnten organisierte Veranstaltung wurde als Aus- und Fortbildung für Kärntner Rechtsanwält:innen, Konzipient:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und Berufsanwärter:innen konzipiert.