Tätigkeitsbereiche unserer Rechtsanwaltskanzlei

Wir beraten unsere Klienten umfassend, wobei sich im Laufe der Jahrzehnte nachstehende Schwerpunkte herausgebildet haben:

  • Apothekenrecht, Arzneimittelrecht
  • Arbeitsrecht
  • Ärztehaftpflicht, Patientenrecht
  • Bankrecht und Kapitalmarktrecht
  • Baurecht
  • Bauträgerrecht
  • Bauvertragsrecht
  • Beamtendienstrecht und Disziplinarrecht
  • Datenschutzrecht
  • Eherecht und Familienrecht
  • Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen
  • Gemeinderecht
  • Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen
  • Gewerblicher Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht

Apothekenrecht, Arzneimittelrecht

Das Apothekenrecht ist im Bereich öffentlicher Apotheken vom verwaltungsrechtlichen Konzessionsverfahren gekennzeichnet, die eine Bedarfsprüfung beinhaltet. Das Arzneimittelrecht regelt die Herstellung, klinische Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Normen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten etc. und Arbeitgeberverbänden, Arbeitgebern).

Ärztehaftpflicht, Patientenrecht

Unter Arzthaftung versteht man die Schadenersatzpflicht eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht; unter Patientenrechten die Rechte von Patienten gegenüber Heilbehandlern, insbesondere gegenüber Ärzten sowie Sozialleistungs- und anderen Leistungsträgern.

Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Im Bankrecht werden Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute, insbesondere in Bezug auf die einzelnen Bankgeschäfte und das Kreditgewerbe, betrachtet. Kapitalmarktrecht regelt Emission und Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten und hat den Individualschutz der Kapitalanleger als auch den Funktionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft zum Ziel.

Baurecht

Neben dem zivilrechtlichen Baurecht auf Grundlage von Werkverträgen bestehen im öffentlichen Baurecht Regelungen, die beim Bau eines Gebäudes oder baulichen Anlage vor allem der Wahrung öffentlicher Interessen dienen. Es besteht ein enger inhaltlicher Zusammenhang zum Raumplanungs- und Raumordnungsrecht.

Bauträgerrecht

Ein Bauträger betreibt ein Unternehmen, das Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb herstellt. Wesentlicher Aspekt der Bauträgertätigkeit ist, dass der Bauträger dem Erwerber das Eigentum sowohl am Grundstück (oder grundstücksgleichen Recht) als auch am darauf erstellten Gebäude verschafft.

Bauvertragsrecht

Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag zwischen Auftraggeber (Besteller) und Auftragnehmer (Unternehmer) über Herstellung, Wiederherstellung, Abriss oder Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon.

Beamtendienstrecht und Disziplinarrecht

Der Beamte ist Staatsbediensteter und öffentliches Organ. Personen, die sich im Staatsdienst befinden (öffentlich Bedienstete), werden eingeteilt in Beamte (Beamtendienstrecht) und Vertragsbedienstete (Sonderprivatrecht). Beamte unterliegen einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

Datenschutzrecht

Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse – insbesondere das Telekommunikationsgeheimnis – zu gewährleisten und einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater Datenverarbeiter zu schaffen.

Eherecht und Familienrecht

Das Eherecht umfasst Rechtsnormen, die sich auf Inhalt, Abschluss und Auflösung der Ehe sowie das Verhältnis der Ehegatten zueinander. Das Familienrecht kennzeichnet das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern, Wahlkindschaft (Adoption) und die Obsorge einer anderen Person.

Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Verstorbenen zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu "erben"). Die Verlassenschaft besteht aus Aktiva (z.B. Eigentum, Schadenersatzansprüche) und Passiva (z. B. Kredite, Steuerschulden).

Gemeinderecht

Das Gemeinderecht zählt zum Verwaltungsrecht. Es regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften, die insbesondere durch ihr monokratisches Organ des Bürgermeisters, sowie die kollektiven Verwaltungsorgane Gemeindevorstand und Gemeinderat gekennzeichnet sind.

Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen

Verfolgen mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck können sie eine Gesellschaft gründen. Dabei kann aus verschiedenen strukturell unterschiedlichen Gesellschaftstypen gewählt werden, etwa Personen- (OG, KG) und Kapitalges. (GmbH, AG). Es bestehen Unterschiede in Gründungsmodalitäten, Organ- und Haftungsstruktur, im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Gewerblicher Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst Schutzrechte der einzelnen Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern wie beispielsweise einer technischen Erfindung oder einer Marke. Geregelt werden Voraussetzung, Inhalt und Schranken der dem Rechteinhaber zustehenden Ausschließlichkeitsrechte.

Insolvenzrecht, Unternehmenssanierung

Im heutigen Insolvenzrecht steht der Sanierungsgedanke gegenüber dem Verwertungsgedanken im Vordergrund. Die Insolvenzordnung kennt an Verfahrensarten das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, das Konkursverfahren und das Schuldenregulierungsverfahren.

Liegenschaftsrecht und Immobilienrecht

Zwischen dem öffentlichen und dem zivilrechtlichen Bereich ist auch hier zu unterscheiden.  Öffentlich-rechtlich geregelt ist zum Beispiel, wer unter welchen Voraussetzungen ein Gebäude errichten kann, privat-rechtlich ist geregelt, wie das Eigentum an Grundstücken übertragen wird oder welche Rechte im nachbarschaftlichen Verhältnis gelten.

Medienrecht

Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher (universaler) Information und Kommunikation und damit juristischen Teilbereichen des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts. Insbesondere finden sich Regeln der Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit (Pressefreiheit).

Mietrecht und Wohnrecht

Mietverträge können über alle beweglichen und unbeweglichen Gegenstände sowie Rechte geschlossen werden, die auch Gegenstand eines Kaufvertrags sein können (§§ 1092, 1093 ABGB). Wohnrecht ist ein Sammelbegriff und bezeichnet die Menge aller Rechtsnormen, die Fragen des Wohnens regeln, etwa das Wohnungseigentumsgesetz und das Mietrechtsgesetz.

Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht

Das Schadenersatz- oder Haftpflichtrecht regelt, wann eine Person gegen eine andere einen Schadenersatzanspruch hat. Im Schuldrecht bedeutet Gewährleistung das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel (§§ 922 ff ABGB).

Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsverfahren)

Als Schiedsverfahren bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder bindendes Urteil.

Schenkungen und Übergaben

Wird eine Leistung schenkweise versprochen, liegt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag) vor. Das Rechtsgeschäft ist lediglich einseitig verpflichtend, denn nur der Schenker hat eine Leistung zu erbringen. Die Zuwendung des Vermögenswertes durch den Schenker erfolgt unentgeltlich (ohne Gegenleistung) und führt bei ihm zur Entreicherung.

Stiftungsrecht

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Privatstiftungen dienen der Verwaltung von Vermögen, dem gestifteten Stammvermögen. Sie dürfen keine gewerbsmäßige Tätigkeit betreiben, können gemeinnützig sein, müssen es aber nicht. Überwiegend werden sie zu privatnützigen Zwecken errichtet.

Verfassungsrecht

Als Verfassungsrecht wird die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet. Hierzu zählt vor allem die Lehre von der Organisation des Staates. Das Bundes-Verfassungsgesetz gewährt Rechtsschutz etwa durch Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof.

Vertragsrecht, Vertragsgestaltung

Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen zweiseitiger Rechtsgeschäfte im Rahmen der Privatautonomie. Vertragsgestaltung ist ein Schaffensprozess. Der Vertrag muss vollständig sein, darf keine inneren Widersprüche aufweisen, keine Rechtsfragen unberücksichtigt lassen; die Rechtsfolgen aus der Erfüllung müssen mit den Sachzielen übereinstimmen.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privat-, straf- und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt.

Wirtschaftsstrafrecht

Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf Wirtschaftskriminalität. Die erfolgreiche Verteidigung in den Deliktsbereichen der Untreue, des Betruges, der Korruptions- und Amtsdelikte, sowie der Kridadelikte erfordert neben fundierter strafrechtlicher Kenntnis vor allem wirtschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz.

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.